IK-Vertrieb | Ilona Kaupper | 95326 Kulmbach
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Abschluss und Inhalt des Vertrages
Für unsere Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte gelten allein die nachstehenden Bedingungen. Alle auch mündlichen und telegrafischen anderes lautenden Abmachungen, Ergänzungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt. Der Käufer akzeptiert unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn sie von seinen üblichen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichen. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit eines Vertrages.

II. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden. In diesem Fall sind wir nur einen Monat, gerechnet vom Datum des Angebotes, an dieses gebunden, soweit nicht ausdrücklich im Angebot eine andere Frist angegeben ist. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Alle Angaben, wie z.B. Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Preislisten und sonstige Drucksachen sind annährend, jedoch nur bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich.

III. Preise
Die Preise gelten ab Lager Kulmbach, ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen.

IV. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferung. Die Ware reist branchenüblich. Verpackungskosten und Verpackungsmaterial werden nicht gesondert berechnet. Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zu seinen Lasten und für seine Rechnung.

V. Gewährleistung
Beanstandungen von Umfang, Menge, Gewicht, Abmessungen und Art der Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Ankunft und vor Verwendung der Ware geltend zu machen. Mängelrügen müssen schriftlich und spezifiziert innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft der Ware bei uns eingegangen sein. Versteckte Mängel müssen unmittelbar nach Entdeckung, spätestens jedoch nach zwei Monaten nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Bei Mängeln der gelieferten Ware haben wir die Wahl, den Preis zu mindern oder die Mängel zu beseitigen oder aber einwandfreien Ersatz zu leisten. Das Recht zur Ersatzlieferung steht uns auch dann zu, wenn Lieferung nicht sofort erfolgen kann. Für die Ersatzpflicht gilt der frühest mögliche Liefertermin. Weitere Ansprüche des Käufers aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind (Folgeschäden), sind ausgeschlossen. Unsere Gewährleistungspflicht ist im vollen Umfange ausgeschlossen, wenn mit der Verarbeitung oder Verwendung der Ware schon begonnen worden ist, wenn der Käufer selbst durch Dritte Reparaturen an unserer Ware versucht oder vorgenommen hat. Dasselbe gilt für Waren, welche der Käufer vor oder nach Erhebung der Mängelrügen veräußert hat. Bei Fabrikationsmängeln ist unsere Gewährleistung beschränkt auf die Gewährleistungspflicht unserer Lieferanten.

VI. Rücksendung
Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für anteilige Kosten gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.

VII. Zahlung
Unsere Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen rein netto zu begleichen. Die Zahlung hat spesenfrei auf unser Konto zu erfolgen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die von uns im Rahmen der Geschäftsverbindungen gelieferten Waren unser Eigentum.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandtort der Ware; Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand ist das für den Sitz unserer Firma zuständige Gericht. Das gilt auch, soweit Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

X. Gültigkeit
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.